Aachen: Am 21.3.98 sind 200 kurdische Flüchtlinge aus Angst vor ihrer Abschiebung im sogenannten Wanderkirchenasyl, das am 21.1.1998 mit Unterstützung des Kampagnenbündnisses „Kein Mensch ist illegal“ begonnen wurde.
Hier: Vor der Aachener Kirche St. Laurentius fordern die kurdischen Flüchtlinge ein Bleiberecht in Deutschland.
Das „Wanderkirchenasyl“
Das Wanderkirchenasyl ist eine Sonderform des Kirchenasyls. Als die Aktion im Januar 1998 begann, waren es zunächst 21 kurdische Flüchtlinge, die mit einer Protestaktion in der Antoniterkirche in Köln Schutz vor Auslieferung suchten. Innerhalb weniger Wochen stieg die Zahl der schutzsuchenden Flüchtlinge drastisch an. Weitere Kirchen in Köln nahmen Flüchtlinge auf. Doch der Zustrom der Flüchtlinge nahm nicht ab, so entstand die Idee, die Flüchtlinge in weiteren Gemeinden außerhalb Kölns unterzubringen. Die Angst vor der Abschiebung, aber auch die beengte Situation in den Kirchengemeinden bedeutete natürlich für die Flüchtlinge einen großen Stress.
Aber auch für die Gemeinden bedeutete der Aufenthalt der Flüchtlinge eine große Belastung, aber auch eine große Bereicherung. Belastung, weil zum einen das Gemeindeleben dadurch meist eingeschränkt wurde, da die Flüchtlinge viele Räume belegten. Aber ebenso Bereicherung, weil der Kontakt mit den Flüchtlingen vielen einen Blick in eine andere Kultur gewährte und hierüber Freundschaften entstanden.
Für viele der Flüchtlinge konnte im Laufe der Zeit ein Bleiberecht errungen werden. Aber es wurden auch einige kurdische Flüchtlinge abgeschoben.
Weitere Bilder zum „Wanderkirchenasyl“: